Skip to content

Schweizer Schifffahrt

Bundesratsentscheid betreffend Zertifikatspflicht

Gemäss dem Bundesratsentscheid vom 08. September 2021 gilt ab Montag, 13. September 2021 die Covid-Zertifikatspflicht (Geimpft, getestet oder genesen) für die Gastronomiebetriebe auf den Schiffen bei fahrplanmässigen Kursschifffahrten, kulinarischen Schifffahrten und Schiffsmieten (Veranstaltungen).

Für die Kursschifffahrt ohne den Besuch der Schiffgastronomie wird weiterhin kein Covid-Zertifikat benötigt.

Im Schiffsrestaurant auf fahrplanmässigen Kursschifffahrten:
– Im ausgezeichneten Restaurationsbereich gilt eine Konsumationspflicht sowie eine Maskentragpflicht bis zum Sitzplatz
– Konsumation ist in den Innenräumen im Gastronomiebereich nur im Sitzen erlaubt
– Das Covid-Zertifikat wird am Tisch vor der Bestellaufnahme kontrolliert

Auf kulinarischen Schifffahrten
– Zertifikats-Pflicht ab 16 Jahren
– Das Covid-Zertifikat wird vor dem Betreten des Schiffes kontrolliert
– Es gibt keine Maskenpflicht auf diesen Fahrten

Schiffsmiete (Veranstaltungen)
– Zertifikats-Pflicht ab 16 Jahren
– Das Covid-Zertifikat wird vor dem Betreten des Schiffes kontrolliert
– Es gibt keine Maskenpflicht auf diesen Fahrten

Das Covid-Zertifikat muss elektronisch (z.B. Mobile Phone) oder auf Papier zusammen mit einem Ausweisdokument mit Foto (Identitätskarte, Reisepass, Fahrausweis) vorgewiesen werden. Die Zertifikate der EU sind auch in der Schweiz gültig.

Weiterhin muss im Aussenbereich der Schiffe keine Maske getragen werden; im Innenbereich (ÖV) dagegen schon.

Weitere Informationen entnehmen Sie auf den Internetseiten der Schifffahrtsgesellschaften.

An den Anfang scrollen
Suche