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Schweizer Schifffahrt auf Seen und Flüssen

Die gewerbliche Schifffahrt auf Schweizer Seen und Flüssen soll sauberer werden

Der Schweizer Bundesrat hat jetzt entsprechende Vorschriften verschärft.

Für Fahrgastschiffe und Frachtschiffe gelten ab 1. April 2020 strengere Abgasvorschriften. Der Grenzwert für Stickoxide (NOx) wird so stark gesenkt, dass der Einbau von Katalysatoren erforderlich wird, wie sie bei LKW bereits üblich sind. Der Bundesrat hat dafür eine Teilrevision der Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (VASm) beschlossen. Damit erreicht die Schweiz das gleiche Schutzniveau wie die EU. Diese hat auf Anfang 2020 neue Grenzwerte für Abgasemissionen und den Partikelausstoss (NRMM) in Kraft gesetzt. Für die internationale Rheinschifffahrt gelten seit dem 1. Januar die gleichen Regeln. Neu gilt in der EU ausserdem die Partikelfilterpflicht für grössere Motoren – diese ist laut Mitteilung des Bundesrates in der Schweiz bereits seit 2007 für alle Motoren in Kraft.

Schiffsmotoren, die in der Schweiz bereits zugelassen bzw. in Betrieb sind, fallen unter den Bestandsschutz und dürfen weiter betrieben werden. Für Einbau von Dieselmotoren ohne Abgasnachbehandlungssystem gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

Bild: Die neuen Antriebsmotoren der «Panta Rhei» (ZSG) sind abgasfreundlicher als ihre Vorgänger.

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