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Öffentlicher Verkehr

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr wird aufgehoben

Der Bundesrat hat am 30. März 2022 die Aufhebung der letzten Corona-Massnahmen per 1. April 2022 definitiv bestätigt. Damit entfällt ab diesem Datum auch die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.

Mitte Februar 2022 hatte der Bundesrat entschieden, die letzten noch geltenden Corona-Massnahmen per Anfang April aufzuheben. Diesen Entscheid hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. März 2022 bestätigt. Für den öffentlichen Verkehr bedeutet dies, dass die Maskenpflicht nach 21 Monaten per 1. April 2022 aufgehoben wird.

Mit der Aufhebung der Maskenpflicht müssen die ÖV-Betriebe verschiedene Kommunikationsmittel anpassen beziehungsweise entfernen. Dies betrifft beispielsweise Lautsprecher-Durchsagen, Fahrzeugbeschriftungen oder Bildschirminformationen. Aus technischen Gründen wird es voraussichtlich bis zu drei Wochen dauern, bis die Hinweise auf die Maskenpflicht entfernt sind. Auch in diesen, noch markierten Fahrzeugen, muss keine Maske mehr getragen werden.

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